Wertungsmodus (Stand: Januar 2024)
- Für die Teilnahme an der Stadtranglistenwertung ist keine gesonderte Anmeldung bei der Stadtranglistenkommission erforderlich.
- Für die Stadtranglistenwertung 2024 sind wieder 13 Läufe vorgesehen.
- Ausschlaggebend für eine Punktvergabe ist das Ergebnisprotokoll des jeweiligen Veranstalters. Gemäß den DLV-Statuten wird ausschließlich die Bruttozeit zur Festlegung der Platzierungen herangezogen. Die Bruttozeit ist jeweils die Zeit vom Startschuss bis zum Überlaufen der Ziellinie.
- Wertungsberechtigt sind Mitglieder eines dem Leipziger Leichtathletik-Verband e. V. (LLV) angehörenden Vereins oder eines Leipziger Sportvereins bzw. bei Vereinslosigkeit alle Laufinteressenten, die ihren Wohnsitz in der Stadt Leipzig haben. Ebenso sind Läufer wertungsberechtigt, die den Laufvereinen LAC Schkeuditz, LC Taucha, LFV Oberholz, TSG Markkleeberg, TRIStars Markkleeberg sowie TSG Schkeuditz angehören. Jeder Läufer ist selbst dafür verantwortlich, dass aus dem jeweiligen Ergebnisprotokoll eindeutig die Zugehörigkeit zu einem wertungsberechtigten Verein oder bei Vereinslosigkeit der Wohnsitz Leipzig des Teilnehmers hervorgeht.
- Änderungen können im Nachgang nur noch dann berücksichtigt werden, wenn der Veranstalter bzw. die Zeitmessfirma bei Einspruch eine entsprechende Korrektur zeitnah vornimmt und uns diese anzeigt.
- Gewertet werden für alle die besten sieben aus 13 Läufen.
- Der Sieger jedes Wertungslaufes erhält 21 Punkte, der Zweite 19 Punkte usw., der Zwanzigste (falls vergeben) einen Punkt. Gleiche Platzierung ergibt gleiche Punktzahl.
- Gesamtsieger der einzelnen Wertungsklassen werden diejenigen, die nach Abschluss die meisten Punkte aufzuweisen haben. Bei Punktgleichheit wird der Platz doppelt vergeben.
- Um in die Jahresendwertung zu gelangen, muss man an mindestens vier Läufen teilgenommen haben.
- Außerdem müssen am Ende des Jahres alle männlichen Aktiven zwischen MHK und AK M55 die Teilnahme an mindestens zwei Läufen aus dem Paket “Lauf 2 (64. Fockeberglauf), Lauf 5 (Stadtmeisterschaft Bahn), Lauf 6 (3. Bärlauchblütenlauf), Lauf 7 (43. Sommerabendlauf), Lauf 9 (20. Tauchscher Stadtlauf), Lauf 11 (5. Citytrail), Lauf 12 (Stadtmeisterschaft Cross) und Lauf 13 (44. Auewaldlauf)” nachweisen.
- Die Altersklasseneinteilung entspricht den gültigen DLV-Einteilungen des Jahres 2024. Die Zusammenfassung der Wertungsklassen U10 und U12 bzw. U14 und U16 entfällt, die Zusammenfassung M/WU18/20 bleibt hingegen bestehen. Die gewerteten Altersklassen beginnen mit MU08 bzw. WU08, wobei die jüngsten Teilnehmer mindestens 6 Jahre alt sein müssen. Die beiden Altersklassen M90+ bzw. W85+. sind nach oben offen.
- Gewertet wird pro Lauf grundsätzlich nur eine Strecke, die der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen ist. Bei einigen Wettbewerben wird beispielsweise für die Klassen ab M60/M65 nur die kürzere der beiden im Angebot stehenden Strecken berücksichtigt.
- Ein Einspruch gegen die Punktvergabe muss innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung des neuen Punktestandes bei der Ranglistenkommission eingegangen sein, damit dieser Berücksichtigung finden und eine Korrektur erfolgen kann. Ein späterer Einspruch wird nur dann berücksichtigt, wenn der Fehler nachweislich in einer falschen Auswertung seitens der Ranglistenkommission liegt.
Tritt ein Sportler im Laufe des Kalenderjahres einem Verein des LLV oder der Stadt Leipzig bei und war vorher nicht wertungsberechtigt (Wohnsitz nicht in der Stadt Leipzig), dann erfolgt die Vergabe der Punkte erst ab dem Datum, zu dem der Sportler Mitglied im Verein geworden ist. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Sportler im Laufe des Kalenderjahres seinen Wohnsitz nach Leipzig verlegt und nicht Mitglied in einem Verein des LLV oder der Stadt Leipzig ist. Eine Vergabe von Ranglistenpunkten vor diesem Zeitpunkt erfolgt nicht.
Beispiel für Veranstalter zur Einbindung der Wertungsberechtigung bei Laufanmeldungen
Wichtig: Beachtet bitte folgenden Hinweis für die Leipziger Stadtranglistenwertung.